Honorarvereinbarung

Die Beauftragung meiner Person, Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, erfolgt i.d.R. durch eine Mandatsvereinbarung. Diese kann formfrei erfolgen oder durch eine schriftliche Vereinbarung. 

Grundlage zur Entscheidung, ob  Sie mit mir eine gemeinsame Zusammenarbeit  anstreben, ist oft die Frage nach den zu erwartenden Kosten. 

Eine erste Orientierung bietet Ihnen ein Blick in das RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), nach welchem die rechtsanwaltlichen Tätigkeiten abgerechnet werden können. 
Nicht immer empfiehlt sich eine Abrechnung nach dem RVG. In diesen Fällen kommt als weitere Möglichkeit der Vergütung eine Honorarvereinbarung in Betracht. 

  

Vollmacht